Modelo 210: Steuerratgeber fuer Nichtresidenten mit Ferienwohnung in Spanien
Letzten Monat erhielt ein deutscher Eigentuemer in Mijas Post von der Agencia Tributaria: eine Nachforderung fuer drei Quartale nicht deklarierter Mieteinnahmen, plus 20% Strafzuschlag. Er wusste nicht einmal, dass das Modelo 210 existiert. Das ist haeufiger als man denkt. Viele Nichtresidenten, die eine Ferienwohnung an der Costa del Sol vermieten, erfahren erst vom IRNR, wenn das Finanzamt sich meldet. In diesem Ratgeber erklaeren wir Schritt fuer Schritt, wie das Modelo 210 funktioniert, welche Kosten absetzbar sind und wie du Strafen vermeidest.
Anouar Zhaoui · 2026-05-20
Was ist das Modelo 210?
Das Modelo 210 ist das Steuerformular, mit dem Nichtresidenten in Spanien ihre Einkommensteuer erklaeren. Der offizielle Name lautet IRNR - Impuesto sobre la Renta de No Residentes (Einkommensteuer fuer Nichtresidenten). Wenn du eine Ferienwohnung in Spanien besitzt und nicht steuerlich ansaessig bist, musst du dieses Formular quartalsweise bei der Agencia Tributaria (AEAT) einreichen.
Das IRNR ist im Real Decreto Legislativo 5/2004 geregelt und gilt fuer alle Einkuenfte, die Nichtresidenten in Spanien erzielen, einschliesslich Mieteinnahmen aus Ferienvermietung.
Wer muss das Modelo 210 einreichen?
Du bist verpflichtet, wenn du diese Bedingungen erfuellst: • Du bist nicht steuerlich ansaessig in Spanien (du lebst weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien) • Du besitzt Immobilien in Spanien • Du erzielst Mieteinnahmen aus dieser Immobilie Auch wenn du die Wohnung nicht vermietest, musst du ein Modelo 210 fuer sogenannte unterstellte Einkuenfte (imputacion de rentas) einreichen, die die Zeitraeume abdecken, in denen die Immobilie nicht vermietet war. Dies gilt fuer jeden Nichtresidenten mit Immobilienbesitz in Spanien.Abgabefristen und Steuerperioden
Das Modelo 210 fuer Mieteinnahmen wird quartalsweise eingereicht. Jede Frist ist strikt und es gibt keine Verlaengerungsmoeglichkeit. Die Perioden sind wie folgt:
Zusaetzlich musst du ein jaehrliches Modelo 210 fuer unterstellte Einkuenfte einreichen, das die Zeitraeume abdeckt, in denen die Immobilie nicht vermietet war. Die Frist dafuer ist der 31. Dezember des Folgejahres.
| Quartal | Zeitraum | Frist |
|---|---|---|
| Q1 | Januar - Maerz | 1.-20. April |
| Q2 | April - Juni | 1.-20. Juli |
| Q3 | Juli - September | 1.-20. Oktober |
| Q4 | Oktober - Dezember | 1.-20. Januar (Folgejahr) |
Vorausschauend planen
Beachte, dass die Quartalsfristen mit anderen Pflichten zusammenfallen. Die Q1-Erklaerung im April folgt beispielsweise kurz nach der N2-Jahreserklaerung, die im Februar-Maerz faellig ist. Erstelle einen Jahreskalender mit allen Fristen, damit nichts untergeht.Steuersaetze und absetzbare Kosten
Der Steuersatz haengt von deinem steuerlichen Wohnsitzland ab:
Fuer EU/EWR-Residenten liegt der grosse Vorteil darin, dass vermietungsbezogene Kosten abgesetzt werden koennen. Der Abzug ist proportional: Vermietest du an 120 von 365 Tagen, darfst du 120/365 der Jahreskosten absetzen.
| Wohnsitz | Steuersatz | Absetzbare Kosten |
|---|---|---|
| EU/EWR-Laender (inkl. Deutschland, Oesterreich, Niederlande) | 19% | Ja, anteilig nach Vermietungstagen |
| Nicht-EU-Laender (z. B. UK, USA, Kanada) | 24% | Nein, Besteuerung auf Bruttoeinkuenfte |
Absetzbare Kosten fuer EU/EWR-Residenten
• IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) - spanische Grundsteuer • Gemeinschaftskosten (gastos de comunidad) - monatlicher Eigentuemergemeinschaftsbeitrag • Gebaeudeversicherung und Hausratversicherung - anteilig am Vermietungszeitraum • Instandhaltungs- und Reparaturkosten - Malerarbeiten, Klempner, Elektriker • Hypothekenzinsen - nur der Zinsanteil, nicht die Tilgung • Abschreibung der Immobilie - 3% des hoeheren Werts (Kaufpreis oder Katasterwert) • Reinigungskosten und Waescheservice • Verwaltungskosten und Provisionen - einschliesslich Airbnb- und Booking.com-Plattformprovisionen Bewahre alle Rechnungen und Belege mindestens vier Jahre auf. Die AEAT kann nachtraeglich Nachweise anfordern.Schritt fuer Schritt: Modelo 210 einreichen
Die Erklaerung wird digital ueber die Sede Electronica der AEAT eingereicht. Hier ist der vollstaendige Prozess:
- Digitales Zertifikat beschaffen - du brauchst ein spanisches digitales Zertifikat (certificado digital) oder Cl@ve PIN. Fuer Nichtresidenten ist das digitale Zertifikat der FNMT die zuverlaessigste Option. Die Identitaetspruefung erfolgt bei einer Polizeistation (comisaria) in Spanien - eine Terminvereinbarung (cita previa) ist Pflicht.
- Sede Electronica aufrufen - oeffne sede.agenciatributaria.gob.es und suche nach "Modelo 210". Waehle "Presentacion del Modelo 210".
- Einkommensart waehlen - waehle Code 01 (Rendimientos de inmuebles arrendados) fuer Mieteinnahmen. Fuer unterstellte Einkuenfte waehle Code 02.
- Daten eintragen - deine NIE-Nummer, Katasterreferenz, das Quartal, Bruttomieteinnahmen und (fuer EU-Residenten) die absetzbaren Kosten.
- Berechnung pruefen - das Formular berechnet den faelligen Betrag automatisch. Gleiche ihn mit deinen eigenen Unterlagen ab.
- Unterschreiben und absenden - unterschreibe mit deinem digitalen Zertifikat und reiche das Formular ein.
- Betrag bezahlen - die Zahlung erfolgt per Lastschrift (domiciliacion) von einem spanischen Bankkonto oder per NRC-Code bei einer spanischen Bank.
Tipp: Zusammenarbeit mit einem Gestor
Das Formular ist komplett auf Spanisch und die Oberflaeche ist wenig intuitiv. Viele auslaendische Eigentuemer beauftragen einen Gestor (Steuerberater). Rechne mit 50-100 Euro pro Quartalserklarung. Mit KeyLessCosta erstellen wir pro Quartal einen Einkommensbericht mit allen Buchungsdetails, damit dein Gestor sofort loslegen kann.Haeufige Fehler und Strafen
Die AEAT verhaengt bei Verstoessen empfindliche Strafen. Hier sind die haeufigsten Fehler und ihre Folgen:
1. Verspaetete Abgabe
Bei verspaeteter Abgabe ohne vorherige Aufforderung der AEAT faellt ein Zuschlag von 1% pro Monat Verspaetung an, bis maximal 15% nach 12 Monaten. Wenn die AEAT dich vor deiner freiwilligen Abgabe anschreibt, steigt die Strafe auf 5% bis 20% plus gesetzliche Zinsen.2. Mieteinnahmen nicht deklarieren
Dies ist der groesste Fehler, den wir beobachten. Manche Eigentuemer glauben, Spanien wisse nichts von ihren Mieteinnahmen. Das ist falsch. Airbnb, Booking.com und andere Plattformen melden Transaktionsdaten an die AEAT ueber das SES-System und europaeische Informationsaustauschabkommen. Die Strafe fuer Verschleierung kann bis zu 150% des geschuldeten Betrags betragen.3. Falsche Kostenabzuege
Ein haeufiger Fehler ist der Abzug von 100% der Jahreskosten statt des proportionalen Anteils. Bei 90 Vermietungstagen darfst du nur 90/365 deiner jaehrlichen IBI absetzen, nicht den vollen Betrag. Nicht-EU-Residenten, die dennoch Kosten absetzen, bekommen die Erklaerung zurueckgewiesen.4. Unterstellte Einkuenfte vergessen
Auch fuer Zeitraeume ohne Vermietung faellt Steuer auf sogenannte unterstellte Einkuenfte an (1,1% oder 2% des Katasterwerts, je nach Gemeinde). Viele Eigentuemer uebersehen dies voellig. • Praeventiv-Tipp: Fuehre eine Tabelle mit deinen Quartalszahlen und gleiche sie mit deinen NRA-Daten und Plattformberichten abHaeufig gestellte Fragen
- Muss ich das Modelo 210 einreichen, wenn ich nicht vermiete?
- Ja. Als Nichtresident mit Immobilienbesitz in Spanien bist du immer steuerpflichtig. Ohne Vermietung zahlst du Steuer auf unterstellte Einkuenfte (imputacion de rentas), berechnet auf Basis des Katasterwerts deiner Immobilie.
- Kann ich das Modelo 210 von Deutschland aus einreichen?
- Ja, sofern du ein gueltiges digitales Zertifikat besitzt. Der gesamte Prozess laeuft online ueber die Sede Electronica der AEAT. Du musst nicht physisch in Spanien sein.
- Was, wenn ich in mehreren Quartalen vermietet habe?
- Du reichst fuer jedes Quartal ein separates Modelo 210 ein. Vier Quartale Vermietung bedeuten vier Erklaerungen, plus eine Jahreserklaerung fuer unterstellte Einkuenfte der vermietungsfreien Zeitraeume.
- Kann ich die Airbnb-Provision absetzen?
- Ja, als EU/EWR-Resident. Die Gastgeberprovision, die Airbnb oder Booking.com von deiner Auszahlung einbehaelt, ist ein absetzbarer Verwaltungsaufwand. Bewahre die Plattformrechnungen als Nachweis auf.
- Wie vermeide ich Doppelbesteuerung?
- Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mieteinnahmen aus spanischem Immobilienbesitz werden in Spanien besteuert. In Deutschland gibst du die Immobilie in der Steuererklaerung an, kannst aber die in Spanien gezahlte Steuer anrechnen. Wende dich an einen Steuerberater fuer deine individuelle Situation.
- Wie hilft KeyLessCosta beim Modelo 210?
- Wir erstellen pro Quartal einen detaillierten Einkommensbericht mit Bruttomieteinnahmen, Vermietungstagen, Plattformprovisionen und Buchungsdetails. Diesen Bericht kannst du direkt an deinen Gestor weitergeben. Mehr ueber unsere Automatisierung erfaehrst du auf der Seite Ferienwohnung automatisieren.
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