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DSGVO und Gaestedaten: Datenschutz in deiner Ferienvermietung

Du erhebst Passdaten fuer SES Hospedajes, E-Mail-Adressen zur Kommunikation und manchmal Zahlungsdaten. Das sind alles personenbezogene Daten nach der DSGVO. Mit ein paar klaren Regeln bleibst du gut im Rahmen des Gesetzes.

· 2025-09-03

Welche Regeln gelten?

Nach der DSGVO darfst du Daten nur fuer einen klaren Zweck erheben und nicht laenger als noetig speichern. Fuer die SES-Hospedajes-Registrierung hast du eine Rechtsgrundlage; fuer Marketing brauchst du Einwilligung. Teile Daten nie ohne Grundlage mit Dritten und sichere die Speicherung gut ab.

Praktisches Vorgehen

Nutze eine kurze Datenschutzerklaerung, die dein Gast vor der Ankunft sieht. Speichere Ausweisdokumente verschluesselt und loesche sie, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Nutze ein System, das Daten automatisch bereinigt, damit du nicht von Hand loeschen musst. Gib Gaesten die Moeglichkeit, ihre Daten einzusehen oder loeschen zu lassen.

Haeufig gestellte Fragen

Wie lange darf ich Passdaten speichern?
Nicht laenger als fuer die gesetzliche Pflicht noetig. Danach loeschen, sofern keine andere Grundlage gilt.
Darf ich Gaesten spaeter Angebote mailen?
Nur mit Einwilligung oder klarer Abmeldeoption in einer bestehenden Kundenbeziehung.
Hilft Automatisierung dabei?
Ja, ein gutes System speichert, sichert und loescht Daten regelkonform. Siehe Automatisierung.
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